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Träger des Qualitätssiegels: Bürgerservice gemeinnützige Gesellschaft zur Integration Arbeitsloser mbH

Wir sehen sowohl die bundesweite als auch die regionale Entwicklung im AGH-Bereich kritisch wegen der anhaltenden einseitig negativen Berichterstattung und auch wegen der insbesondere in Trier zunehmend eingeschränkten Umsetzung der AGH’s. Mit einem in der Öffentlichkeit wahrgenommenen Qualitätssiegel wollen wir für uns werben und hoffen auf einen Wettbewerbsvorteil bei der künftigen Beauftragung von AGH-Maßnahmen.

Aktiv in Arbeit

Im Austausch mit anderen Trägern erwarten wir Hinweise zur Optimierung der Abläufe: rechtliche Klarheit (Anregung, Beispiele, Rechtsklarheit), wie mit den Restriktionen ‚Gemeinnützigkeit/Zusätzlichkeit’ zum Wohle der Betroffenen umgegangen werden kann. Ansonsten liegt uns der Austausch mit anderen AGH-Projekten mit und ohne Qualifizierung (ESF) am Herzen.
Grundsätzlich haben wir positive Erfahrungen mit den Arbeitsgelegenheiten gemacht. Die Trägerpauschale stimmt, bis auf die Förderung von äußerst problematischen Zielgruppen. Richtige Probleme bereitet dagegen die Verknüpfung mit dem ESF, da nicht kompatibel und zu unsicher. Durch die bei uns sehr restriktive Umsetzung der Gemeinnützigkeit und Zusätzlichkeit bzw. Wettbewerbsverzerrung können viele sinnstiftende, wertschöpfende und für die Gesellschaft interessante Projektansätze nicht realisiert werden. AGH-Jobs drohen damit sinnentleert zu werden.

 

Bürgerservice gemeinnützige Gesellschaft zur Integration Arbeitsloser mbH
Träger/ Verband/ Kommune:
Wir organisieren
Arbeitsgelegenheiten an den
Standorten Trier, Bitburg,
Saarburg und Wittlich.
Sofern die TN nicht in den
internen Werkstattbereichen
eingesetzt sind, werden sie
beschäftigt in den Kommunen im
Zuständigkeitsbereich
der ARGEN Trier, Trier-Saarburg,
Bernkastel-Wittlich, Bitburg
Ansprechpartnerin: Rita Schneider
Monaiser Straße 7
54294 Trier
Tel: 0651 8250-101
E-Mail: sekretariat@bues-trier.de
www.bues-trier.de

MitarbeiterInnen insgesamt: 340
MitarbeiterInnen im Bereich
GemeinwohlArbeit / AGH: 60

 
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