JOBS MIT PERSPEKTIVEPeter Lorch ist Sprecher der LAG der ARGEn Nordrhein-Westfalen und Geschäftsführer der ARGE Düsseldorf
Was sollen – nach dem Verständnis der ARGEn – die Arbeitsgelegenheiten leisten?
Die Arbeitsgelegenheiten basieren auf § 16 Sozialgesetzbuch II unter der Überschrift „Leistungen zur Eingliederung“. Daher steht hier nicht die reine Beschäftigung, sondern die Unterstützung bei der Integration in Arbeit im Vordergrund. Als nachrangiges Förderinstrument müssen Arbeitsgelegenheiten noch mehr als andere Unterstützungsangebote so gestaltet sein, dass sie individuell auf unterschiedliche und teilweise komplexe Vermittlungshemmnisse eingehen und gleichzeitig die Ressourcen der meist Langzeitarbeitslosen aufzeigen und stärken können.
Worauf kommt es besonders an bei der Integrationsbegleitung, Anleitung und Qualifizierung, damit Arbeitsgelegenheiten zu einer wirklichen Integrationschance werden?
Es gibt verschiedene Erfolgskriterien:
Sehen Sie ihre Qualitätsvorstellungen durch die Projektergebnisse gestärkt oder gibt es auch Differenzen?
Ich bin überzeugt, dass das Projekt die richtige Richtung eingeschlagen hat. Differenzen gibt es lediglich zu einzelnen rechtlich zu bewertenden Einzelthemen wie zum Beispiel der Zulässigkeit eigener Regiestellen in Abgrenzung zur durch den SGB-II-Träger abzuschließenden individuellen Eingliederungsvereinbarung. Aber hier lassen sich sicherlich praktikable Lösungen finden. Wünschen würde ich mir eine verstärkte Diskussion zu der Frage, welche Unterstützung oder Vernetzung auch die Träger von Arbeitsgelegenheiten brauchen, um erfolgreiche Integrationsvorbereitung leisten zu können, zum Beispiel auch durch eine verstärkte Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Arbeitsstelle durch Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern oder Vermittlung von Berufspraktika.
Wie schätzen Sie die Relevanz der gemeinnützigen Träger in diesem Bereich (Qualitätsentwicklung bei den Arbeitsgelegenheiten) ein?
Gemeinnützige Träger sind als gleichzeitiger Kenner oder Träger der sozialen Infrastruktur vor Ort ein wesentlicher Akteur bei der sinnvollen Ausgestaltung von Arbeitsgelegenheiten. Sie müssen sich dabei positionieren in ihrer Rolle im Spannungsfeld zwischen dem Anwalt für die Betroffenen und ihrem sozialen Auftrag einerseits und der Rolle als wirtschaftlich denkender Arbeitgeber im Wettbewerb andererseits. Dies scheint im Modellprojekt „Gemeinwohlarbeit“ gelungen.
Was haben die ARGEn von dem jetzt abgeschlossenen Modellprojekt? Welcher Punkt interessiert sie ganz besonders? Wo schauen Sie (als Geschäftsführer) hin?
Mich interessiert natürlich in erster Linie, in welchem Maße und wie nachhaltig es gelingt, auch Menschen, die als nicht mehr vermittlungsnah einzustufen sind, wieder in Arbeit zu bringen oder die Vermittlungsfähigkeit nachweislich zu verbessern. Nachweisbare Ergebnisse hierzu werden sicherlich weitere ARGEn, aber auch weitere Anbieter von Arbeitsgelegenheiten überzeugen, ausreichende Qualitätsstandards zu beschreiben und umzusetzen.
Qualität hat einen Preis... Wie schätzen Sie die Chancen auf erweiterte Finanzierung insbesondere im Bereich Qualifizierung ein?
Arbeitsgelegenheiten sind heute nicht einheitlich ausgestaltet und finanziert. Ob immer eine erweiterte Finanzierung erforderlich ist, vermag ich daher nicht zu beurteilen. Klar ist aber: Werden vor Ort besondere Qualitäten gefordert oder vereinbart, muss auch über die notwendige Finanzierung geredet werden.
Nach dem Modellprojekt: Wie geht es weiter? Sehen Sie Verbindungsmöglichkeiten zwischen Arbeitsgelegenheiten und dem neuen Programm „Jobperspektiven“?
Ja, die liegen für mich auf der Hand. Wenn man die Arbeitsgelegenheiten tatsächlich als Instrument der Beschäftigungsförderung begreift und nicht als vermeintlich preiswerte Dauerbeschäftigung von Langzeitarbeitslosen, kommt man auch an der Erkenntnis nicht vorbei, dass nicht jeder formal arbeitsfähige Kunde wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden kann. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und mit der Jobperspektive eine Möglichkeit geschaffen, auch für diesen Personenkreis eine gesellschaftlich anerkannte Form von Beschäftigung außerhalb oder in Anschluss an - ja generell zeitlich befristete - Arbeitsgelegenheiten zu bieten. Den Arbeitsgelegenheiten wird daher zukünftig auch die Rolle zufallen, in zeitlich befristeter Erprobung eine Weichenstellung zur Integration in den allgemeinen Arbeitsmarkt oder in staatlich finanzierte Beschäftigung vorzunehmen.
© 2008 Qualitätsverbund GemeinwohlArbeit, c/o Der Paritätische Landesverband NRW e.V.
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