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Gutes Fallmanagement, wie geht das?

Spätestens seit in Kraft treten des SGB II hat ein Begriff Konjunktur, der bis dahin in Deutschland ein Schattendasein gefristet hatte: Fall- oder Casemanagement. Bis heute fehlen in Deutschland wohl Tausende ausgebildete Fallmanager. Bei der Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten sind die Aufgaben des Fallmanagements in der Regel zwischen SGB II-Träger und freien Trägern größerer Stellenkontingente aufgeteilt.

Es beginnt mit einem intensiven Gespräch. Ob man es nun Profiling nennen will oder Anamnese, Assessment oder Diagnose – hängt von den Möglichkeiten und Sichtweisen der Fallmanager/innen ab. Auf den Begriff kommt es letztlich nicht an. Kern und Ziel dagegen sind wichtig: Für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitslosen und Fallmanager/innen ist ja nicht nur relevant, was im Lebenslauf steht (oder fehlt), sondern was die Betroffenen sonst noch mitbringen, das helfen könnte beim Weg zurück in den Job. Fallmanager müssen herausfinden, worin Hemmnisse wirklich bestehen – aber auch, wo verdeckte Stärken liegen.

Dass so ein Gespräch nicht in einer halben Stunde abgewickelt werden kann, ist klar. Denn außer einem angemessenen Zeitrahmen (alle Experten sprechen von ca. zwei Stunden), um die harten und auch die weichen Fakten in der Berufsbiografie zu erheben, braucht es Zeit um ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.

Sie müssen gegen hunderte erfolgloser Bewerbungen ankommen. Sie müssen eine oft verfestigte Grundstimmung aus Resignation, Selbstaufgabe und auch Bequemlichkeit aufbrechen. Ein Profi des Fallmanagements sagt, dass Vertrauensverhältnis zum Arbeitslosen müsse so sein, „dass er mir sogar sagt, wenn er schwarzgearbeitet hat. Das hilft, eine legale Perspektive zu entwickeln.“

Das ist ja das wirklich Moderne am SGB II: Es fordert die intensive Betreuung durch persönliche Ansprechpartner und Fallmanagement. Und das geht nur, wenn man sehr genau weiß, wen man vor sich hat und die individuelle Bedarfslage erfasst hat: Wo ist Hilfe angesagt (Schulden, Krankheiten, familiäre Situationen, fehlende Kinderbetreuung)? Welche Bildungslücken lassen sich noch schließen? Welche Potentiale im persönlichen Umfeld der Jobsuchenden lassen sich nutzen? Wie lässt sich aus Entmutigung wieder eine – realistische – Perspektive gewinnen?

Dazu gehört sicher auch, dass Fallmanager/innen den Teilnehmer/innen die realen Bedingungen des Arbeitsmarktes vermitteln und den Abschied von Blütenträumen begleiten. Dazu gehört nicht: Arbeitsgelegenheiten zur reinen Disziplinierung zu benutzen oder für die Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt die Bereitschaft zur Arbeit um jeden Preis zu fordern. Die Eingliederungsvereinbarung ist ein Angebot und keine Bewährungsauflage. Sie funktioniert auf Gegenseitigkeit. Nur wenn sie nicht zu Stande kommt, können entsprechende Pflichten des Arbeitslosen per Verwaltungsakt festgelegt werden. Langzeitarbeitslose sollen vom Sicherheitsnetz aus Ansprüchen wieder zum Sprung in die Eigenverantwortung bereit sein. Zuviel Fürsorge macht abhängig, zuviel Gängelung aber auch. Man kann sich ans „Händchenhalten“ ebenso gewöhnen wie an den „Kettenhund“, der beim Fehltritt beißt.

Ebenso wichtig wie das Bündnis zwischen Fallmanagern und Betroffenen ist ein stabiles Netz der beteiligten Akteure: Träger und Argen, potentielle Arbeitgeber und Anbieter von gemeinnütziger Arbeit, soziale Dienste, Beratungsstellen etc. Zu den guten Spielregeln der Kooperation gehört der Austausch aller wichtigen Informationen über die Betroffenen, einschließlich der Eingliederungsvereinbarung. Es muss einen Konsens geben darüber, welche Bildung und Qualifizierung bei jedem / jeder einzelnen nötig ist. Standards des Fallmanagements sollten gelten, egal wer der Fallmanager ist und wo in NRW er arbeitet. Konsequent am Einzelfall orientiert, kann erfolgreicher arbeiten, wer ein hohes Maß an Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum in der Organisationsstruktur seines Amtes oder seines Trägers hat.

 

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Fallmanagement
Was unter dem Begriff des Fallmanagement zu verstehen ist, vermittelt das Fachkonzept „Beschäftigungsorientiertes Fallmanagement im SGB II“. Es wurde von einem Autorenteam aus Kommunen, der Bundesagentur für Arbeit, Fachhochschulen etc. erstellt. www.arbeitsagentur.de >>> Fachkonzept Fallmanagement >>> Anlage 1 – 3

 
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