JOBS MIT PERSPEKTIVEFördern und Fordern – unter diesem Stichwort wurden 2005 die "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt I – IV" eingeführt - und in der fachlichen Öffentlichkeit kritisch aufgenommen. Das Konzept, durch ein neues Vorgehen in der Arbeitsförderung bessere Wege aus der Langzeitarbeitslosigkeit zu entwickeln, wurde von Anfang an kontrovers diskutiert. Mehr Chancen für den Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt durch mehr Druck? Zu recht musste hinterfragt werden, ob die Arbeitsgelegenheiten nach § 16 Abs. 3 SGB II in der vorgesehenen Form zu einem akzeptierten und wirksamen Instrument werden könnten.
Dennoch wurden schon in 2005 die Arbeitsgelegenheiten, vorgesehen als nachrangiges Förderinstrument, zum meistgenutzten überhaupt - noch bevor mögliche Ziele und Strategien auf dem Weg der Zielerreichung im Einzelnen festgelegt waren. Viele setzten auf das Instrument und nur wenige stimmten sich darüber ab, wie durch planvolles Vorgehen ein maximaler Nutzen für die Teilnehmenden zu erreichen sei. Jede Region handelte nach eigenen Vorstellungen. Ob etwa Qualifizierungsmaßnahmen durchzuführen seien, ist bekanntlich der Einschätzung der örtlich zuständigen ARGEn/optierenden Kommunen überlassen und auch was genau unter Qualifizierung für die ganz unterschiedlichen Teilnehmenden zu verstehen sei. Außer acht blieb oft die fachliche Auseinandersetzung darüber, wie die Pflicht, tätig zu werden (Prinzip des Forderns) mit dem Grundsatz des Förderns im Sinne einer individuellen Integrationsunterstützung in der Praxis zu verbinden sei. Ein Mehr an Förderung war so vielfach nicht zu erreichen.
Aufbruch für Qualität – das Modellprojekt
Darauf antworteten sechs Arbeitsmarktträger der freien Wohlfahrtspflege über Verbandsgrenzen hinweg seit 2005 mit einer Qualitätsoffensive. Im Modellprojekt GemeinwohlArbeit NRW vereinbarten sie als Leitfragen für die Entwicklung des Bereichs Arbeitsgelegenheiten: Was kommt an Förderung bei den Menschen wirklich an? Wie lässt sich der Nutzen für die Teilnehmenden deutlich erhöhen? Welche Praxisleitlinien müssen erarbeitet und können anderen zur Verfügung gestellt werden?
Trägerübergreifend wurde ein neuer Blick auf die Chancen der Zusatzjobs geleistet – Chancen, die der Projekttitel GemeinwohlArbeit spiegelt. Es geht um Arbeit, die Anerkennung verdient und die auch die Menschen weiterbringen soll, die sie leisten. Gerade sie nahmen und nehmen die Arbeitsgelegenheiten nicht selten als Möglichkeit gerne an: 80% der im Modellprojekt Befragten Zusatzjobber gaben an, auch weitere Arbeitsgelegenheiten nutzen zu wollen und das Modell anderen zu empfehlen. Ebenso viele geben aber auch an, "richtige" Arbeitsstellen anzustreben. Beide Aussagen waren und sind für die Akteure des Modellprojekts handlungsleitend.
Das Konzept "GemeinwohlArbeit" wurde im Jahre 2004 im Paritätischen auf Bundes- und NRW-Ebene erarbeitet und in den Folgejahren durch die Projektbeteiligten über Trägergrenzen hinweg realisiert. Alle Verbandgruppen sind an der praktischen Umsetzung, der Steuerungsgruppe und dem Projektbeirat beteiligt, der zugleich Kontaktstelle zum Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und den Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege ist.
Wichtig für den Projekterfolg war die Möglichkeit, Aufträge für eine Evaluation (Dr. Michael Seligmann, SÖSTRA) und Praxisbegleitung (Johannes Massolle, Move Organisationsberatung) zu vergeben. Neben Qualifizierungsmodulen hat die Praxisbegleitung ein Handbuch vorgelegt, das außer Arbeitshilfen und Checklisten Qualitätsstandards für GemeinwohlArbeit enthält. Die Praxisbegleitung hat außerdem die Träger vor Ort durch Organisationsberatung unterstützt.
© 2008 Qualitätsverbund GemeinwohlArbeit, c/o Der Paritätische Landesverband NRW e.V.
URL:
http://www.gemeinwohlarbeit.org/content/e8/e242/index_ger.html